Ausgebildete Pflegemitarbeitende verrichten die folgenden Leistungen mit ärztlicher Anordnung bei Ihnen zu Hause. Die Liste der Tätigkeiten stammt aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung.
- Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
- Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
- Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
- Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
- Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen
- dienen, nach Absprache
- Spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege)
- Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
- Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln